ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN CGV


1. Allgemeines :

Jede Bestellung unterliegt diesen Bedingungen, ungeachtet etwaiger zusätzlicher oder gegenteiliger Klauseln, die in den Bestellungen oder anderen Dokumenten des Käufers enthalten sein können. Um gültig zu sein, muss jeder Verzicht oder jede Änderung dieser Bedingungen schriftlich erfolgen und die Unterschrift einer Person tragen, die für unser Unternehmen verbindlich ist. Die Nichtausübung eines in den vorherigen Bedingungen vorgesehenen Rechts kann nicht als Verzicht auf die Ausübung eines ähnlichen Rechts oder eines anderen in diesen Bedingungen vorgesehenen Rechts zu einem späteren Zeitpunkt angesehen werden. Die Tatsache, dass sich eine Bestimmung als ungültig oder nicht anwendbar erweist, hindert die anderen nicht daran, die Parteien weiterhin zu binden.


2 Bestellungen:

Es werden nur schriftlich erteilte Bestellungen berücksichtigt. Sie binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns. Kein Auftrag kann während der Ausführung ganz oder teilweise storniert werden.


3- Lieferungen:

Sofern nicht anders vereinbart, dienen die Lieferzeitangaben lediglich der Information. Folglich kann eine etwaige Verzögerung, sofern sie nicht ungewöhnlich lang ist, weder unsere Haftung begründen noch zu einer auch nur teilweisen Stornierung der Bestellung führen. Als höhere Gewalt gelten für die Parteien Feuer, Betriebsstörungen, Streik, Versorgungsschwierigkeiten.


4- Preisbedingungen:

Unsere Preise werden grundsätzlich bei Auftragserteilung festgelegt. Andernfalls werden sie auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preises unter Abzug des üblicherweise gewährten Rabatts festgesetzt. Jede Änderung der für den Vertrag geltenden Steuersätze wirkt sich auf den vereinbarten Preis aus. Das Unternehmen behält sich außerdem das Recht vor, seine Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.


5- Herstellung:

Wir behalten uns das Recht vor, produktionsbedingte Änderungen der Angaben in unseren Katalogen und Werbeunterlagen vorzunehmen.


6- Versand:

Unabhängig von den Verkaufsbedingungen und dem Bestimmungsort der Waren gelten die Waren auch bei frachtfreiem Versand als ab Lager geliefert und reisen auf Gefahr des Empfängers. Von diesem Grundsatz kann nicht abgewichen werden, indem man die gesamte oder einen Teil des Transports übernimmt, ohne dass dadurch der Zeitpunkt der Verantwortungsübertragung geändert wird. Folglich ist es Sache des Empfängers, im Falle von Schäden oder fehlenden Gegenständen alle Vorsichtsmaßnahmen gegenüber dem Spediteur zu ergreifen, wobei die Vorbehalte auf dem Lieferschein mit Bestätigung per Einschreiben innerhalb einer Frist von maximal zwei Tagen ab Lieferdatum vermerkt sind. Lieferung.


7- Garantie:

Die Garantie für unsere Produkte (sofern nicht anders vereinbart) beschränkt sich strikt auf den Ersatz des Produkts selbst durch ein gleichwertiges Produkt, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung und/oder zusätzlicher Kosten (z. B. Installations- und Umrüstungskosten). Sie gilt nur unter normalen Bedingungen der privaten Nutzung. Einige Gründe für den endgültigen Erlöschen der Garantie sind zum Beispiel: Zur Ausstellung verkaufte Badewanne, schwieriger oder unmöglicher Zugang zur Badewannenausrüstung, Schäden, die bei Erhalt der Ware nicht gemeldet wurden, Verwendung nicht konformer Pflegemittel wie Bleichmittel, nicht konforme Stromversorgung Lieferung sowie alle an der Ausrüstung vorgenommenen Änderungen ohne vorherige Ankündigung. Die Garantiezeit beträgt 10 Jahre für Einzelbadewannen, 2 Jahre für Balneotherapiebadewannen und 4 Jahre für Standard-Austauschteile.


8- Höhere Gewalt:

Als höhere Gewalt gelten Streiks, Mobilmachungen, Warenausfälle, Maschinenausfälle, Umzüge, Brände oder Unfälle, die die Herstellung oder Lieferung der Waren verhindern oder verzögern. Diese Fälle höherer Gewalt geben uns die Möglichkeit, die Erfüllung unserer Verpflichtungen zu beenden oder auszusetzen.


9- Wiederholung:

In keinem Fall werden auftragsgemäß gelieferte Waren ohne vorherige Zustimmung von uns zurückgenommen. In diesem Fall gehen etwaige Transportkosten sowie ein Abzug von 20 % des Rechnungsbetrages zu Lasten des Käufers. Die Kosten für die Rücksendung an das Werk zur Überprüfung, Revision, Austausch usw. gehen immer zu Lasten des Kunden.


10- Zahlungsbedingungen:

Unabhängig von der Zahlungsart und sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird, gelten unsere Verkäufe als in bar ohne Abzug getätigt und unsere Rechnungen sind in bar an unserem Hauptsitz zahlbar. Der Ablauf der Frist stellt eine Mahnung im Sinne von Artikel 1146 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Bei verspäteter Zahlung fallen gemäß Gesetz LME 2008-776 automatisch Zinsen in Höhe des von der EZB für ihre letzte Finanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkten an. Diese Beträge werden um die entsprechende Mehrwertsteuer erhöht. Im Falle der Nichtzahlung unserer Rechnungen bei Fälligkeit (Artikel 1226 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist der Kunde außerdem automatisch zum Schadensersatz in Höhe des Dreifachen des zum selben Zeitpunkt in Frankreich geltenden gesetzlichen Zinssatzes verpflichtet. Im Falle einer Nichtzahlung nach Ablauf von 60 Tagen nach Fälligkeit (Artikel 1226 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) ist der Kunde außerdem automatisch schadensersatzpflichtig in Höhe aller an diesem Tag (Fälligkeitsdatum) fälligen Beträge. 60 Tage).

Gemäß Artikel L 441-6 des Handelsgesetzbuchs schuldet jeder Gewerbetreibende, der sich in Zahlungsverzug befindet, dem Gläubiger gegenüber automatisch eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 Euro für die Beitreibungskosten. Wenn die entstandenen Beitreibungskosten höher sind als der Betrag dieser Pauschalentschädigung, behält sich der Gläubiger das Recht vor, aus begründeten Gründen eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.

Diese Entschädigung ist ohne vorherige Mahnung zahlbar. Der Gläubiger kann jedoch keinen Anspruch auf diese Entschädigung geltend machen, wenn die Eröffnung eines Sicherungs-, Sanierungs- oder gerichtlichen Liquidationsverfahrens die Zahlung der ihm geschuldeten Schulden bei Fälligkeit verhindert.


11- Eigentumsvorbehalt:

Abweichend von den Bestimmungen des Artikels 1583 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Käufer, obwohl er alle Risiken trägt, erst nach Zahlung des gesamten vereinbarten Preises zuzüglich Kosten und Vertragsstrafen Eigentümer der Ware. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist daher untersagt. Erfolgt bei Fälligkeit keine Zahlung eines fälligen Betrags, beispielsweise im Falle einer gerichtlichen Beitreibung, einer gerichtlichen Liquidation oder im Falle der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Käufers, werden laufende Verkäufe sofort storniert. volle Rechte ohne dass wir irgendwelche rechtlichen Formalitäten erledigen mussten, acht Tage nach einer einfachen Aufforderung per Einschreiben mit Rückschein, die ohne Wirkung blieb. Sollte ein solcher Fall eintreten, ermächtigt uns der Käufer von nun an, die Ware an jedem Ort zurückzunehmen; Schließlich verpflichtet die Rücknahme der reklamierten Waren den Käufer zur Wiedergutmachung des Schadens, der sich aus der Stornierung des Verkaufs, aus der möglichen Wertminderung und in jedem Fall aus der Nichtverfügbarkeit der betreffenden Waren ergibt. Folglich schuldet er als Strafklausel eine Entschädigung in Höhe von fünfzehn Prozent des vereinbarten Preises pro Monat der Zurückhaltung der zurückgenommenen Waren. Werden wir durch die Vertragsbeendigung zu Schuldnern bereits erhaltener Anzahlungen, sind wir berechtigt, diese Schulden mit den Schulden zu verrechnen, die sich aus der Anwendung der oben genannten Strafklausel ergeben.


12- Gerichtsstandsklausel:

Die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren Verkäufen liegt beim Amiens High Court, unabhängig davon, für welches Land unsere Waren bestimmt sind. Im Falle einer internationalen Transaktion gelten ausschließlich französisches Recht und die französische Sprache. Jede anderslautende Klausel gilt als ungeschrieben und ersetzt diese Zuständigkeitsverteilung, die für alle Streitigkeiten sowie im Falle eines Gewährleistungsanspruchs und mehrerer Beklagter gilt.

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